Man nehme einen Basssaxofonisten, einen Trompeter, einen Tenorsaxofonisten, Baritonsaxophonisten und zwei Schlagzeuger. Dazu eine Portion House, Techno und treibende Rhythmen. Herauskommt ein mitreißendes Bandrezept namens NAFT....> mehr
Aus Stockholm kommt unser diesjähriger Headliner am Freitag. SIENA ROOT gelten europaweit als feste Institution des Retrorock. In Dissen haben sie ihr siebtes Studioalbum "Revelation" im Gepäck.> mehr
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Stadtfestgelände. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Stadtfest nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche, die 16 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen das Festival um 24.00 Uhr verlassen.
Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen.
Gefahren:
Die Zahl der alkoholkranken-, der arzneimittelabhängigen- und drogenabhängigen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland geht in die Millionen und nimmt immer mehr zu. Ihre Teilnahme am Straßenverkehr birgt eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer, was nicht geduldet werden kann.
Drogen sind Stoffe, die auf das psychische- oder physische Befinden des Menschen in gefährlicher Weise einwirken und eine mehr oder weniger starke Abhängigkeit zur Folge haben können.
Man unterscheidet zwischen legalen und illegalen Drogen.
Der Umgang ohne Erlaubnis ist nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar.
Zum Beispiel:
Nach Ende der Sperrfrist (vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) eine psychologisch/medizinische Untersuchung
Wichtiger Hinweis: Auch ohne Verkehrskontrolle kann der Führerscheininhaber seinen Führerschein verlieren. Die Führerscheinstelle prüft nämlich bei jedem nachgewiesenen Kontakt mit illegalen Drogen (Erwerb, Besitz, Konsum, Weitergabe, Handel), ob von dem Betroffenen eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer ausgeht. Um diesen Nachweis zu führen, ist meist eine teure medizinisch/psychologische Untersuchung nötig.
Das heißt:
Kann ein Führerscheinbewerber keine Drogenfreiheit nachweisen, so wird ihm kein Führerschein erteilt oder ihm eine bereits erteilte Fahrerlaubnis wieder entzogen. Berauscht im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen, kann letztendlich zum finanziellen Ruin führen, wenn er von seiner Versicherung in Regreß genommen wird. Letztendlich ist festzustellen, wer unter legalem oder illegalem Drogeneinfluß ein Fahrzeug führt, gefährdet andere, sich selbst und handelt insbesondere auch seiner Familie gegenüber verantwortungslos.